Nein. Der beim Kauf vereinbarte Preis ist auch bei einer verspäteten Lieferung geschuldet. Sie können den Verkäufer aber schriftlich mahnen und ihm eine Nachfrist für die Lieferung der Schuhe setzen. Verstreicht die Frist ungenutzt, dürfen Sie vom Vertrag ­zurücktreten und den ­allenfalls bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen.