Nein. Geschwister haben keinen Anspruch auf ­einen Pflichtteil. Diesbezüglich berechtigt sind lediglich der Ehegatte, die Nachkommen und – sofern ­keine Nachkommen vorhanden sind – die Eltern. Wer nicht verheiratet ist und keine Nachkommen oder noch lebende Eltern hat, kann in seinem Testament also nach Belieben über seinen Nachlass bestimmen.