Ja. Nach dem Verlassen einer Stelle können Arbeitslose ohne Gesundheitsprüfung von der betrieblichen Kollektivkrankentaggeld- in eine Einzeltaggeld-Versicherung übertreten. Die Prämien für Einzeltaggeldversicherungen sind in der Regel aber hoch. Den Übertritt müssen Sie der Versicherung innert 3 Monaten nach dem letzten Arbeitstag melden. Gut zu wissen: Arbeitslose erhalten bis zu 30 Tage lang Arbeitslosengeld, wenn sie krank werden. Sie benötigen daher nur eine Einzelversicherung, die ab dem 31. Krankheitstag zahlt.