Nein. Wer ein Auto ausleiht, muss nur für den gewöhnlichen Unterhalt, etwa die Benzinkosten, aufkommen. Ausserordentliche Aufwendungen, insbesondere grössere Reparaturen, gehen zulasten des Verleihers des Wagens. Sie müssten nur dann für die Reparatur oder das Ersetzen des Motors zahlen, wenn Sie den Defekt verschuldet hätten. Das wäre etwa der Fall, wenn Sie das Auto fälschlicherweise mit Benzin statt mit Diesel vollgetankt hätten.