Nein. Beim Tod eines an einem Erbvertrag Beteiligten bleibt der Vertrag bestehen. Er kann dann nur noch abgeändert werden, sofern diese Möglichkeit im Erb­vertrag ausdrücklich eingeräumt wurde. Das ist beim Vertrag Ihrer Tante jedoch nicht der Fall. Deshalb können die im Erbvertrag eingesetzten Erben auf ihren Anteilen beharren.