Ja. Es sei denn, Sie hätten mit dem Hausverkäufer vertraglich vereinbart, dass die Waschmaschine mitverkauft wird. Oder falls das Gerät zum Beispiel auf einem eigens dafür installierten Sockel oder in einer Nische montiert gewesen wäre. Denn nur Geräte, die im Haus fest verankert sind, sind Bestandteil des Hauses. Und nur feste Bestandteile sind vom Kaufvertrag erfasst – mobile Geräte hingegen nicht.