Ja. Laut Gesetz gilt: Verzichtet ein Erbe auf seinen Pflichtteil, bleiben auch seine Nachkommen bei der späteren Erbschaft ausgeschlossen, falls er vor dem Erblasser stirbt. Es ist allerdings auch möglich, selber auf ein Erbe zu verzichten, aber die eigenen Kinder von diesem Verzicht auszunehmen. Dies müsste ausdrücklich im Erbvertrag vereinbart werden.