Nicht unbedingt. Nach dem Auflösungsbeschluss wird der Verein liquidiert. Das heisst: Offene Forderungen werden eingetrieben, die Vermögenswerte verkauft und sämtliche Schulden bezahlt. Was mit überschüssigem Vermögen geschieht, bestimmen die Vereinsstatuten. Falls dort nichts dazu steht, entscheidet über die Verwendung des übrig geblie­benen Vermögens die Vereinsversammlung. Die Mitglieder könnten dann also beschliessen, dass das Vermögen unter ihnen aufgeteilt wird. Trifft der Verein keine Anordnung, fällt das Vermögen an die Gemeinde am Wohnsitz.