Ja. Die Parteien können sich von einer Vertrauensperson oder einem Rechtsanwalt an die Schlichtungsverhandlung begleiten lassen. Darüber muss die Gegenpartei aber vorgängig informiert werden, damit sie sich vorbereiten und ­wenn nötig selber einen ­Anwalt beiziehen kann. Unterbleibt die entsprechende Mitteilung, kann die allein an der Verhandlung erscheinende Partei die Verschiebung der Schlichtungsverhandlung verlangen.