Nein. Die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft kann mittels Klage bereits nach einer einjährigen Trennungszeit verlangt werden.

Ausserdem: Ein Ehegatte kann schon vor Ablauf der zweijährigen Trennungsfrist die Scheidung verlangen, wenn ihm die Weiterführung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zugemutet werden kann – zum Beispiel wegen körperlicher Übergriffe. 

Diesen Auflösungsgrund wegen Unzumutbarkeit gibt es bei der eingetragenen Partnerschaft jedoch nicht. Vor Ablauf der einjährigen Trennungszeit kann deren Auflösung somit nur gemeinsam verlangt werden.