Ja. Auch arbeitslose Schwangere haben Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie genügend lang Beiträge an die Arbeitslosenkasse bezahlt haben. Denn wenn Sie ­arbeiten können und sich hin­reichend um eine zumutbare Arbeit bemühen, gelten Sie als vermittlungs­fähig. Ausserdem: Wenn Sie wegen Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft vorübergehend keine Stelle ­suchen können, erhalten Sie weiterhin und während bis zu 30 Kalendertagen ­Arbeitslosengeld. Dieser Anspruch ist auf insgesamt 44 Taggelder beschränkt. Und: In den letzten beiden Monaten vor der Geburt Ihres Kindes müssen Sie sich nicht mehr für eine neue Stelle bewerben.