Ja. Hier handelt es sich um den sogenannten kleinen Unterhalt. Bei solchen Reparaturen müssen Sie als Mieter die Kosten bis zu einem Betrag von 150 Franken selber berappen. Dies gilt selbst dann, wenn die Lebensdauer des Kühlschranks bereits abgelaufen ist und die Reparatur­kosten den Zeitwert des Kühlschranks übersteigen. Die Lebensdauer für Kühlschränke und darin integrierte Tiefkühlabteile beträgt 10 Jahre.

Ein kleiner Unterhalt liegt immer dann vor, wenn der Mangel von ­einem Mieter mit durchschnittlicher Handwerkerbegabung selber behoben werden kann. Muss hin­gegen ein Fachmann die Reparatur erledigen, gehen die Kosten zu Lasten des Vermieters.