Ja, sofern Sie keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, der diesbezüglich etwas anderes vorsieht. Denn während der Dauer der Ehe darf jeder Ehegatte sein Geld grundsätzlich selber verwalten, benutzen und ­darüber ver­fügen. Das gilt nicht nur für Erbschaften und Schenkungen, sondern beispielsweise auch für das Erwerbs­einkommen.