Nein. Laut Gesetz müssen Mieter zwar dem Vermieter gestatten, die Wohnung zu besichtigen, wenn dies für die Wiedervermietung notwendig ist. Der Vermieter muss dabei aber auf Ihre privaten Bedürfnisse Rücksicht nehmen.

Er muss zum Beispiel ­mehrere Interessenten in einer Gruppe zusammenfassen, damit Sie als Mieter nicht ständig gestört werden. Zudem müssen Sie sich im Normalfall nur ­einen Besichtigungstermin pro Woche gefallen lassen. 

Und der Vermieter sollte die Besichtigungstermine rechtzeitig im Voraus ankünden. Angemessen ist eine Frist von fünf Tagen. Der Vermieter sollte die Termine auf einen Zeitpunkt legen, der für Sie günstig ist. In der Regel ist das bei Wohnungen und Häusern unter der Woche der frühe Abend (zum Beispiel 18 bis 20 Uhr), Samstags jeweils am Nachmittag. Normalerweise sollten Besichtigungen nicht mehr als zwei Stunden dauern. An Sonntagen darf der Vermieter keine solchen Termine ansetzen.

Sind Sie während der Kündigungsfrist für längere Zeit abwesend, müssen Sie dafür sorgen, dass der Vermieter dennoch Wohnungsbesichtigungen durchführen kann. Beispielsweise sollten Sie dann beim Nachbarn oder beim Hauswart einen Schlüssel hinterlegen.