Ja. Verlangt der Vermieter ein Mietzinsdepot, so muss er es bei einer Bank auf ­einem Sperrkonto hinterlegen, das auf den Namen des Mieters lautet. Ist Ihr Vermieter nicht bereit, dies nachzuholen, haben Sie die folgenden Möglichkeiten: Sie können das Geld zurückfordern oder mit fälligen Mietzinsen verrechnen und somit die nächsten drei Monatsmietzinse nicht zahlen. Sie müssen dem Vermieter aber unbedingt mitteilen, dass Sie die Mietzinse verrechnen – sicherheitshalber mit einem eingeschriebenen Brief.