Ja. Laut dem aargauischen Gesetz darf ein Eigentümer Nachbargrundstücke betreten, wenn dies er­forderlich ist, um auf dem eigenen Grundstück an Bauten oder Pflanzungen zu arbeiten. Sie müssen den Nachbarn aber vorgängig informieren. Ein solches Zutrittsrecht ist in den meisten kantonalen Gesetzen ausdrücklich vorgesehen.