Ja. Solange der Vertrag nicht korrekt erfüllt wurde, können Sie die für das Beheben der Mängel mutmasslich anfallenden Kosten zurückbehalten. Wichtig: Mängel muss man sofort rügen – aus Beweisgründen am besten mit einem eingeschriebenen Brief. Einen Musterbrief «Mängelrüge Handwerkerauftrag» finden Sie im Internet auf www.ktipp.ch.