Ja. Der Vermieter darf ­Ihnen nicht vorschreiben, wen Sie wann und wie ­lange zu Besuch haben. Die 3-Zimmer-Wohnung wird deshalb nicht überstrapaziert. Die Besuche Ihres Freundes führen weder zu einer Überbelegung der Wohnung, noch sind an­dere Nachteile erkennbar, die dem Vermieter entstehen könnten. Eine Kündigung wegen der ­Wochenendbesuche Ihres Freundes könnten Sie erfolgreich anfechten. 

Anders wäre es nur, wenn es aufgrund der ­Wochenendbesuche Ihres Freundes wegen Lärms oder Rücksichtslosigkei­ten zu wiederholten und begründeten Reklama­tionen von Hausbewohnern oder Nachbarn gekommen wäre.