Ja, falls nichts anderes im Mietvertrag steht. Heisst es dort aber ausdrücklich, dass die Wohnung nur an eine einzige Person vermietet wird, riskieren Sie die Kündigung, wenn Sie dagegen verstossen.

Denn zwei Personen nutzen eine kleine Wohnung stärker ab als ein ­einzelner Mieter. Der Ver­mieter darf Ihnen allerdings keinen Besuch verbieten – auch nicht regelmäs­sigen.