Nein. Der Name darf zwar geändert werden. Doch er steht in den Sta­tuten. Das heisst: Bei einer Änderung muss der Verein die Sta­tuten anpassen. Dafür braucht es einen Beschluss der ­Vereinsversammlung. Die Mehrheit der anwesenden Mitglieder muss zustimmen, wenn in den Statuten nichts anderes steht.