Ja. Ein befristeter Vertrag ist zwar grundsätzlich nicht kündbar, solange die ­Mieter stets pünktlich zahlen und sich auch gegenüber Nachbarn vertragskonform verhalten. Beim Verkauf eines vermieteten Hauses läuft das Mietverhältnis mit dem neuen Eigentümer deshalb normal weiter. 

Die Ausnahme ist aber: Der neue Eigen­tümer ist dann nicht an die feste Vertragsdauer gebunden, wenn er dringenden Eigenbedarf für sich selber oder für nahe Angehörige geltend macht. Dann kann er unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf den nächsten ortsüblichen Termin kündigen. 

Immerhin könnten Sie in einem solchen Fall vom bisherigen Vermieter Schadenersatz verlangen. Und Sie könnten bei der Schlichtungsbehörde eine Miet­erstreckung beantragen.