Nein. Gegen den Willen des Angestellten darf der Kündigungsgrund nicht im Arbeitszeugnis stehen. Der Grund für eine Kündigung gehört nur dann ins Zeugnis, wenn ohne seine Erwähnung ein täuschender Gesamteindruck entstehen würde. Das wäre beispielsweise nach einer gerecht­fertigten fristlosen Kündigung der Fall. Bei Ihnen ist diese Voraussetzung aber nicht erfüllt.

Verlangen Sie deshalb von Ihrem Arbeitgeber ein ­neues Zeugnis ohne den Hinweis auf den Grund der Kündigung.