Ja. Von Gesetzes wegen bestimmt der Arbeitgeber den Zeitpunkt der Ferien. Zwar muss er dabei auf die Wünsche der Angestellten Rücksicht nehmen – dies aber nur so weit, wie es aus betrieblichen Gründen möglich ist. Somit kann ein Arbeitgeber letzten ­Endes die Ferien seiner Angestellten selber festlegen, solange er die wenigen zwingenden Normen einhält.

Da Sie unter 20 sind, ­haben Sie Anspruch auf fünf Wochen Ferien im Jahr. Zwei Wochen müssen Sie am Stück nehmen können. Ihr Chef muss zudem ­berücksichtigen, dass Sie noch die Berufsschule besuchen. Da Ihr Arbeitgeber diese Kriterien beachtet hat, müssen Sie den Ferienplan so akzeptieren.