Nein. Sie alleine entscheiden, welcher Arzt Sie behandelt. Ihr Chef könnte nur eine Untersuchung durch einen Vertrauensarzt des Betriebs verlangen. Diese Abklärung darf aber nur der Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit dienen. Auf die Behandlung hat sie keinen Einfluss. Die Kosten für einen vertrauensärztlichen Untersuch hat der Arbeit­geber zu tragen. Weigert sich der Arbeitnehmer, diese Untersuchung über sich ergehen zu lassen, muss der Arbeit­geber bei Krankheit keinen Lohn mehr bezahlen.