Nein. Ihr Vater kann allein entscheiden, wem und zu welchen Konditionen er sein Haus verkauft. Er kann mit seinem Vermögen tun, was er will, und muss ­niemanden um Erlaubnis fragen.

Verkauft Ihr Vater Ihnen das Haus zu einem Preis unter dem Verkehrswert, spricht man von einer «gemischten Schen­kung». Der geschenkte Betrag ist nach dem Tod Ihres Vaters gegenüber den Geschwistern ausgleichungspflichtig, sofern Ihr Vater nicht ausdrücklich schriftlich anordnet, dass die Schenkung bei der Erbteilung von dieser Pflicht ausgenommen ist. 

Eine solche Anordnung könnte von Ihren Geschwistern angefochten werden, wenn dadurch die gesetzlichen Pflichtteile verletzt würden.