Nein. Wer sich im Kanton Zürich gegen ein Bauvorhaben wehren will, muss bereits während der 20-tägigen öffentlichen Auflage des Projekts schriftlich bei der örtlichen Baubehörde die Zustellung der Bau­bewilligung verlangen. Das haben Sie verpasst. Ein Rekurs gegen die Baubewilligung des Nachbarn ist deshalb nicht mehr möglich.