Nein. Die Kosten für den Arbeitsweg muss der Arbeitgeber nur dann übernehmen, wenn das vertraglich so ausdrücklich vereinbart wurde. Wenn Sie zwei feste Arbeitsplätze haben, müssen Sie somit für die Kosten des langen Arbeitsweges selber aufkommen. Der Arbeitsweg gilt ausserdem nicht als Arbeitszeit.
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