Ja. Ein solches Arzt­zeu­gnis für den Zeitpunkt der Niederschrift des Testaments ist in Ihrem Fall sinnvoll. So können Sie vermeiden, dass die auf den Pflichtteil gesetzte Tochter nach Ihrem Tod einen unnötigen Erbstreit beginnt. Klar ist: Wer ein Testament verfasst, muss urteilsfähig sein. Andernfalls wird es vom Gericht für ungültig erklärt, wenn jemand Klage erhebt.

Allerdings wird die Urteilsfähigkeit des Verfassers vermutet, sofern nicht eine offenkundige altersbedingte Geistesschwäche vorliegt. Mit einem Arztzeugnis können Sie für Klarheit sorgen.