Nein. Sie müssen beim Gericht eine Änderung des Scheidungsurteils verlangen, falls Sie Ihrem Sohn keine Alimente mehr bezahlen wollen.

Bei mündigen Kindern gilt: Die Unterhalts­pflicht muss den Eltern auch in persönlicher Hinsicht zumutbar sein. Wenn Ihr Sohn Sie ohne hinreichenden Grund vollständig ignoriert und jeglichen Kontakt mit Ihnen verweigert, kann das Gericht die Höhe der Alimente reduzieren oder diese komplett streichen.