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K-Tipp 15/2024
17.09.2024
Glühbirnen gehören in den Kehricht. Das Metall lässt sich nur schwer von der Glasbirne trennen. Auch Halogenlampen kann man im normalen Haushaltsabfall entsorgen.
Anders ist es bei LED-Lampen, älteren Energiesparlampen oder Leuchtstoffröhren (Neonröhren): Diese müssen fachgerecht entsorgt werden. So steht es in der Verordnung über die Rückgabe elektrischer Geräte. Kunden können solche Leuchtmittel im Laden oder an Sammelstellen abgeben. Angaben zu Sammelstellen findet man im Internet auf Recycling-map.ch/de.
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