Das Register, in dem man die Ablehnung einer Organentnahme eintragen kann, existiert noch nicht: Der Bund wird dieses erst noch aufbauen. Die neue gesetzliche Regelung gilt wohl frühestens ab 2024. Der Bundesrat muss noch eine Verordnung zum Gesetz erlassen. Was Sie bereits heute tun können: Tragen Sie in Ihre Patientenverfügung ein, dass Sie mit der Entnahme von Organen nicht einverstanden sind. Eine Vorlage dazu ist zu finden im Vorsorgepaket des K-Tipp: zu bestellen auf Seite 34 oder via Tel. 044 253 90 70, ratgeber@ktipp.ch oder Ktipp.ch.