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K-Tipp
15.10.2022
Letzte Aktualisierung: 18.10.2022
Ja. Gemäss Gesetz reicht es, wenn Lebensmittel in einer der vier Landessprachen beschriftet sind. Und das ist hier mit Italienisch der Fall.
Ja. Gemäss Gesetz reicht es, wenn Lebensmittel in einer der vier Landessprachen beschriftet sind. Und das ist hier mit Italienisch der Fall.
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