Nein. Sie müssen die Rechnung nicht zahlen und können die monatlich geleisteten Akontozahlungen zurückverlangen. Denn eine Formulierung wie in Ihrem Mietvertrag ist unwirksam, weil sie zu pauschal ist. Der Vermieter muss die ein­zelnen Nebenkosten, die in Rechnung gestellt werden, im Mietvertrag genau aufzählen. Alle nicht ausdrücklich im Vertrag aufgeführten Nebenkosten gelten als im Nettomietzins inbegriffen und müssen vom Mieter nicht separat bezahlt werden.