Ja. Für verpackte Lebensmittel ist zwar die Angabe eines Halt­barkeits­datums obligatorisch: Entweder muss ein Verbrauchsdatum oder ein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben werden. Gilt aber ein Lebensmittel als ­«offen angeboten», kann auch mündlich über das Verbrauchs- respektive Mindesthaltbarkeitsdatum informiert werden. Als offen angeboten gilt Fleisch auch, wenn es innerhalb von 24 Stunden vor dem Verkauf vakuumverpackt wurde.