Medizinische Massnahmen: Darf meine Lebenspartnerin für mich entscheiden?
«Ich bin geschieden und lebe seit vielen Jahren mit meiner Lebenspartnerin zusammen. Bisher habe ich keine Patientenverfügung erstellt. Kann in medizinischen Belangen trotzdem meine Partnerin für mich entscheiden, falls ich dazu nicht mehr selbst in der Lage sein sollte?»
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