Ich habe bei der Elvia eine Versicherung abgeschlossen, die bis ins Jahr 2004 läuft. Nun schrieb mir die Elvia, sie heisse künftig Allianz Suisse. Ich will aber mit der Allianz nichts zu tun haben. Kann ich meine Elvia-Police sofort kündigen?

Nein. Es handelt sich beim Vorgang um eine Fusion - und das müssen sich die betroffenen Versicherten im Grundsatz gefallen lassen.

Die drei Versicherungsgesellschaften Allianz, Berner und Elvia schliessen sich zusammen. Die neue Gesellschaft - sie heisst Allianz Suisse - muss aber die vertraglichen und gesetzlichen Rechte der bisherigen Versicherten im vollen Umfang übernehmen.

Bei einem solchen Zusammenschluss gibt es nach Ansicht der obersten Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für Privatversicherung, kein Kündigungsrecht.

Erste Erfahrungen von Kundinnen und Kunden zeigen, dass die neue Gesellschaft Kündigungen auch nicht akzeptiert.

Ausnahme: Es könnte sein, dass ein Kunde beispielsweise die Berner im Streit verliess (also nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung) und zur Elvia wechselte. Für diesen Kunden wäre es unzumutbar, jetzt quasi wieder bei der Berner zu sein. In einem solchen Fall empfiehlt die Aufsichtsbehörde, den Kunden ziehen zu lassen.

Anders als bei Fusionen sieht die Rechtslage übrigens bei Policenübertragungen aus - dann also, wenn eine Gesellschaft ihre Kundschaft an eine andere Gesellschaft verschachert. In diesem Fall haben Betroffene ein Kündigungsrecht.

(em)