Kakaopulver sollen ­Kindern die Milch schmackhaft machen. ­Einige Produkte werden von den Herstellern als «Kakaogetränk», andere als «Trinkschoko­lade» bezeichnet. Letztere Pulver müssen laut Gesetz mindestens 25 Prozent Kakao enthalten. Das gilt aber nicht für Kakaopulver auf der Basis von Malz – wie etwa «Ovomaltine» und ­«Eimalzin». Für sie wie auch für «kakaohaltige Getränkepulve...