Kaum. Privathaftpflicht-­Versicherungen zahlen zwar den Schaden an ausgeliehenen Fahrzeugen inklusive Anhängern – entweder aus der Grunddeckung oder aus der Zusatzdeckung für die «gelegentliche Benützung fremder Fahrzeuge». Eine Ausnahme gilt aber bei Fahrzeugen, für die man Miete bezahlt. Die meisten Versicherungen schliessen hier eine Deckung aus. Schauen Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) nach, ob Ihre Versicherung Schäden am gemieteten Fahrzeug übernimmt.