Ein Vertrag kommt rechtlich dann zustande, wenn sich zwei Personen einig sind. Dies setzt die Kenntnis von Leistung und Gegenleistung voraus. An diesen Grundsatz hielten sich vor zweitausend Jahren schon die Römer.



Findige Bankjuristen wollen nun an diesem Grundsatz rütteln: Sie möchten die Preise für ihre Dienste selber festlegen und die ­Tarife jederzeit ändern dürfen. Deshalb steht im Kleingedruckten immer häufiger:



«Die ...