Für die Erbschaftssteuer ist der letzte Wohnsitz Ihrer verstorbenen Schwester massgebend und damit das aargauische Steuer­gesetz. Für Sie und ­Ihren Bruder fallen bei ­einer Nettoerbschaft von 450 000 Franken je 21150 Franken Erbschaftssteuern an.

Zusätzlich müssen Sie in Ihrem Wohnkanton in der nächsten Steuererklärung den auf Sie entfallenden Erbteil und die daraus resultierenden Erträge beim Vermögen be­ziehungsweise beim Einkommen angeben. Denn auch unverteilte Erbschaften sind vermögens- und einkommens­steuerpflichtig, weil ein Erbe schon im Moment des ­Todes des Erblassers Eigentümer seines Erbteils wird.