Wenden Sie sich an den ­Betreibungsbeamten. Schlagen Sie ihm eine stille Lohnpfändung vor. Und versichern Sie ihm glaubhaft, dass Sie den vom Betreibungsamt gepfändeten Teil Ihres Lohns freiwillig selbst abliefern.

Der Betreibungsbeamte kann frei entscheiden, ob er die stille Lohnpfändung bewilligt. Einen Anspruch darauf haben Sie nicht.