Nein. AHV-Renten sind immer im Wohnsitzland steuerbar. Für Renten aus der zweiten und dritten Säule erhebt die Schweiz grundsätzlich eine Quellensteuer. Aber wer es genau wissen will, muss die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Wohnsitzstaat durchsehen. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Spanien sieht vor, dass auch die Renten aus der zweiten und dritten Säule nur im Wohnsitzstaat besteuert werden. Ausnahme: Schweizer Bürger, die bei Bund, Kanton oder Gemeinde öffentlich-rechtlich angestellt waren und gestützt darauf eine Rente erhalten, zahlen in der Schweiz auf die Rente eine Quellensteuer.