Wir haben letztes Jahr einen Gutschein für einen Kaffee in einem Restaurant als Werbegeschenk erhalten. Im Januar wollten wir diesen einlösen. Nun verlangt aber das Restaurant, dass wir noch zehn Rappen zusätzlich zahlen, da der Preis für die Tasse Kaffee inzwischen gestiegen sei. Darf der Beizer einen Zuschlag verlangen?

Nein, der Beizer darf keinen Zuschlag verlangen. Auf Ihrem Gutschein steht weder ein Verfalldatum noch eine Preisangabe. Sie haben deshalb Anrecht auf eine Tasse Kaffee - unabhängig von Aufschlägen im Restaurant und somit auch unabhängig vom aktuellen Preis.

Der Gutschein ist also auch nach der Preiserhöhung für die Tasse Kaffee noch gültig.

(ge)