Die Haftpflichtversicherung des Autohalters. Laut Strassenverkehrsgesetz gilt in solchen Fällen: Ist der Halter des Autos für den Unfall haftbar oder er­hielten er oder seine Insassen Hilfe, übernimmt ­seine Autohaftpflicht-Versicherung allfällige Schäden der Helfer. Sie haben also Anspruch darauf, dass die Versicherung Ihnen die Hose und die Reinigung der Jacke bezahlt. Sie können Ihre Schadenersatz­ansprüche direkt an die Versicherung des Fahrzeughalters richten.