Ich habe die Unteroffiziersschule absolviert. Zusammen mit dem anschliessenden «Abverdienen» war ich also 18 Wochen bzw. etwas länger als 4 Monate im Militär. Nun behauptet mein Arbeitgeber, er dürfe wegen dieser langen Abwesenheit meinen Ferienanspruch von 5 Wochen um eine ganze Woche kürzen. Stimmt das?

Ja. Im Grundsatz gilt: Bei längerer unverschuldeter Abwesenheit darf der Arbeitgeber die Ferien um einen Zwölftel kürzen - und zwar pro abzugsfähigen Monat.

Konkret: Der erste Monat der Abwesenheit ist quasi geschenkt, gilt also punkto Kürzung als Schonfrist. Gekürzt wird erst ab dem zweiten Monat, in dem Sie vollständig fehlen. Weil Sie insgesamt etwas über 4 Monate weg waren, ergeben sich bei Ihnen 3 voll abzugsfähige Monate. Bei einer Fünftagewoche beträgt die Kürzung 2,08 Tage pro abzugsfähigen Monat, für 3 Monate sind das bei Ihnen 6,25 Tage. Sie haben also noch Glück gehabt, wenn Ihr Chef Ihnen nur 5 Tage (1 Woche) abzieht.

Hätten Sie nur einen Ferienanspruch von 4 Wochen, würde die Ferienkürzung in Ihrem Fall genau 5 Tage betragen (20 durch 12 mal 3).

Übrigens: Die Rekrutenschule dauert (derzeit) 15 Wochen, RS-Soldaten kommen also bei der Ferienkürzung nur auf 2 abzugsfähige Monate. Ihre Ferien verringern sich demnach um 4,16 Tage bei 5 Wochen Ferienanspruch - beziehungsweise um 3,33 Tage bei 4 Wochen Ferienanspruch.

Solche Ferienkürzungen sind analog auch bei längerer Krankheit erlaubt.

(ge)