Das Gesetz ist klar: Haushaltgeräte dürfen keine Stoffe an Lebensmittel abgeben, welche diese im Geruch oder Geschmack verändern. Händler müssen also Produkte zurücknehmen, wenn das Wasser aus dem Wasserkocher, der Isolierkanne oder dem Isolierbecher riecht.

Und das ist oft der Fall, wie eine Stichprobe des Untersuchungsamtes Stuttgart belegt: 2011 und 2012 hat die Behörde das Wasser aus 55 Wasserkochern, Isolierkannen und Isolierbechern degustiert. Fazit: Bei 24 dieser Produkte hatte das Wasser ein Fehlaroma. Als Grund dafür nennt das Amt vor allem die Dichtungen und Kunststoffe in den Produkten.

Tipps:

Wasserkocher, Isolierkannen und –becher sollten vor dem ersten Gebrauch mehrfach ausgekocht werden. Details dazu sind in der Regel in der Bedienungsanleitung zu finden.

Die kantonalen Umwelt- und Energiedienststellen raten auf ihrem Portal www.energie-umwelt.ch, Wasserkocher mit Natron (Backpulver) auszukochen und diesen danach gut auszuspülen.