Spätestens beim Tod des zweiten Elternteils geht das elterliche Vermögen zu gleichen Teilen an die Kinder über - sofern kein Testament oder eine andere Anordnung vorliegt.



Die Kinder bilden bis zur Teilung der Erbschaft eine Erbengemeinschaft. Sie können während dieser Zeit nur gemeinsam über das Vermögen verfügen. Das Elternhaus beispielsweise können sie nur verkaufen, wenn alle Erben damit einverstanden sind.



Ist das der Fall, können die Erben das Haus v...