Wer sich selbständig machen will, muss schon vor der Firmengründung an die Steuern denken. Die Kosten für Inserate, Lieferanten, Reisen, Beratungs- und Gründungskosten etc. dürfen angehende Neuunternehmer dem ersten Geschäftsjahr belasten - vorausgesetzt natürlich, sie können die entsprechenden Belege vorlegen.



Grundsätzlich müssen Unternehmen und Selbständige nur den Gewinn versteuern, können also die geschäftsbedingten Ausgaben von den Einnahmen abziehen. Investitio...