Was bezahlt die Krankenkasse an meine Zahnarztrechnung?
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Gesundheitstipp 1/2000
01.01.2000
Ich habe starke Karies. Sonst bin ich gesund. Da ich als Verkäuferin nicht viel verdiene, ruinieren mich die hohen Zahnarztrechnungen fast. Muss meine Grundversicherung nicht einen Teil der Zahnarztrechnungen übernehmen?
Nein. Die Grundversicherung der Krankenkasse muss sich nicht an den Kosten beteiligen. Nur ganz bestimmte zahnärztliche Behandlungen sind eine Pflichtleistung.
In einer «Leistungsverordnung» sind alle Krankheiten aufgeführt, die die Grundvers...
Ich habe starke Karies. Sonst bin ich gesund. Da ich als Verkäuferin nicht viel verdiene, ruinieren mich die hohen Zahnarztrechnungen fast. Muss meine Grundversicherung nicht einen Teil der Zahnarztrechnungen übernehmen?
Nein. Die Grundversicherung der Krankenkasse muss sich nicht an den Kosten beteiligen. Nur ganz bestimmte zahnärztliche Behandlungen sind eine Pflichtleistung.
In einer «Leistungsverordnung» sind alle Krankheiten aufgeführt, die die Grundversicherung übernehmen muss.
Ist eine Krankheit nicht auf dieser Liste, muss der Patient die Behandlung selber bezahlen. Das ist zum Beispiel bei Löcherflicken und Zahnfleischbehandlungen der Fall.
Die Grundversicherung zahlt nur in drei Fällen:
- Wenn die Behandlung durch eine schwere, nicht vermeidbare Erkrankung des Kausystems nötig wurde.
- Wenn die Behandlung durch eine schwere Allgemeinerkrankung oder ihre Folgen bedingt ist.
- Wenn die Behandlung nötig ist, um eine schwere Allgemeinerkrankung oder ihre Folgen zu beheben.
Aber Achtung: Dies gilt wiederum nur für Krankheiten auf der Liste der Verordnung!
Die Krankenkasse bezahlt die Kosten etwa, wenn Sie wegen einer Strahlen- oder Chemotherapie die Zähne flicken lassen müssen. Auch wenn man vor einer schweren Herzoperation Zähne ziehen muss, um Infektionen zu vermeiden, bezahlt die Grundversicherung. In dem Fall zahlt sie sogar die Prothese.
Dagegen müssen Sie Zahnstellungskorrekturen und Amalgam-Sanierungen grundsätzlich selber bezahlen.
Zahnunfälle sind immer gedeckt (wenn nicht die Unfallversicherung für Arbeitnehmer dafür aufkommt).
Da Ihr Problem unter keinen der genannten Punkte fällt und auch nicht ein Unfall daran schuld ist, muss sich die Kasse nicht an den Kosten beteiligen.
Iris Schultheiss