Nach dem Auszug des Mieters versuchen Vermieter teil­weise, die Wohnung auf dessen Kosten zu renovieren. Das musste auch ein K-Tipp-­Leser aus dem Baselbiet erfahren. ­Seine Wohnungsabgabe dauerte mehr als vier Stunden, das Abgabeprotokoll umfasste samt Fotos stolze 132 Seiten. «Leider habe ich es unterschrieben», sagt er. Mit seiner Unterschrift anerkannte er alle aufgeführten Schäden.

Wer sich nach der Abgabe noch rechtlich beraten lassen will, ­sollte das Protokoll nicht unterschreiben. Eine Plicht zur Unterschrift besteht nicht. 

Hauptstreitpunkt mit dem Ver­mieter ist häufig die Frage, ob eine Abnutzung normal oder übermässig sei. Im Protokoll werden festgestellte Schäden oft bereits als übermässig oder normal ein­getragen. Mieter müssen nur bei übermässiger Abnützung zahlen. Der Mieter- und der Hauseigen­tümerverband haben sich auf eine Lebensdauertabelle geeinigt (siehe «Saldo»-Ratgeber «Das Mietrecht im Überblick»)

Am Schluss des Abgabeprotokolls ist häufig ein Satz zu finden, wonach der Mieter sich ­verpflichtet, Reparaturkosten zu bezahlen. Solche allgemeinen Verpflichtungen sollten Mieter nicht akzeptieren.